Am 13. Mai 2014 entscheidet der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil zugunsten von Internetnutzern und gegen Google. Künftig muss Google bestimmte Suchergebnisse auf Antrag der Nutzer unter Berücksichtigung gewisser Kriterien prüfen und ggf. entfernen. Der Google-Löschantrag war geboren.
Seither sind bei Google 273.049 Löschanträge eingegangen, die es zu bearbeiten gilt. Da der Europäische Gerichtshof keine exakten Kriterien für das Entfernen der Suchergebnisse geliefert hat, ist und bleibt es bei jedem Antrag eine Ermessensfrage. Im Herbst 2014 beruft Google aus diesem Grund einen sogenannten „Lösch-Beirat“ in Leben, der aus verschiedenen Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft besteht und Empfehlungen zum Umgang mit den Löschersuchen gibt.
Google gibt nur 40% der Löschanträge statt
Trotz dessen bleibt die Entscheidung, ob ein Suchergebnis entfernt werden soll, ein Spagat zwischen dem Stand der Person im öffentlichen Leben sowie der Aktualität des zu beanstandenden Inhalts. Wie schwierig dieser Spagat ist zeigen die Zahlen im Google Transparenzbericht. Nur knapp über 40% aller Löschanträge wird von Google stattgegeben.
Gegen einen abgelehnten Löschantrag kann man sich wehren
Doch was passiert, wenn man zu den 60% gehört, deren Ersuch von Google abgeschmettert wurde? War es das dann? Muss der Artikel über die eigenen Verfehlungen nun für immer mit dem eigenen Namen verknüpft in den Suchergebnissen erscheinen? Nein, der EuGH sieht genau in solchen Fällen, in denen sich der Nutzer von Google zu Unrecht abgewiesen fühlt, vor, dass er sich an nationale oder internationale Datenschutzbeauftragte wenden kann. Und genau das machen die gehörnten Nutzer auch. Bislang sind fast 2000 Datenschutzbeschwerden nach erfolglosen Löschanträgen bei der EU-Datenschutzbehörde eingegangen.
Im zweiten Anlauf klappt es oftmals
Die EU-Datenschützer haben also alle Hände voll zu tun. Auf nationaler Ebene wurden bereits spezielle Arbeitsgruppen eingerichtet, die die Beschwerden auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Ist dies der Fall, so drängen die Datenschützer den Suchmaschinen-Riesen auf eine nachträgliche Stattgabe und Entfernung der Suchmaschinen-Treffer.
Quelle: http://www.xing-news.com/reader/news/articles/70665?xng_share_origin=email